Corona-Virus
"Spielplatz"
Das Spielen ist unter Einhaltung der jetzigen Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, das diese auch eingehalten werden.
Allgemeinverfügung des Kreises Steinburg und neue Rechtsverordnung des Landes über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus
Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coroanvirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 17.03.2020

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